Ich beantrage hiermit die Aufnahme in den Team Bergziegen RSG Königstein e.V.
Die Kosten der Breitensportlizenz, der BDR Lizenz sowie des Triathlon Starterpasses sind zusätzlich zum Jahresmitgliedsbeitrag zu entrichten und werden durch den Verein zusammen mit dem Jahresbeitrag eingezogen.
Ich ermächtige den Team Bergziegen RSG Königstein e.V. Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Team Bergziegen RSG Königstein e.V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Bestandteil dieses Aufnahmeantrags ist die folgende Einwilligungserklärung zum Datenschutz.
Falls mein Aufnahmeantrag angenommen wird und ich Mitglied des Team Bergziegen RSG Königstein e. V. werde, bin ich mit der Erhebung, Verarbeitung (Speicherung, Veränderung, Übermittlung) oder Nutzung meiner personenbezogenen Daten in dem folgenden Ausmaß und Umfang einverstanden:
Der Verein erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten seiner Mitglieder (Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse) unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen (EDV) zur Erfüllung der gemäß dieser Satzung zulässigen Zwecke und Aufgaben, beispielsweise im Rahmen der Mitgliederversammlung.
Hier handelt es sich insbesondere um folgende Mitgliederdaten:
Als Mitglied des Landessportbund Hessen e.V. ist der Team Bergziegen RSG Königstein e.V. verpflichtet, bestimmte personenbezogene Daten dorthin zu melden. Übermittelt werden an Landessportbund Hessen e.V., Otto-Fleck-Schneise 4, 60528 Frankfurt z. B.:
Der Verein hat Versicherungen abgeschlossen oder schließt solche ab, aus denen er und/oder seine Mitglieder Leistungen beziehen können. Soweit dies zur Begründung, Durchführung oder Beendigung dieser Verträge erforderlich ist, übermittelt der Verein personenbezogene Daten seiner Mitglieder (Name, Adresse, Geburtsdatum und Alter, Funktion im Verein) an das zuständige Versicherungsunternehmen.
Im Zusammenhang mit seinen Aufgaben bzw. seinem Verbandszweck veröffentlicht der Verein personenbezogene Daten and Fotos seiner Mitglieder in der Vereinszeitung sowie auf der Homepage und übermittelt Daten und Fotos zur Veröffentlichung an Print- und Telemedien sowie elektronische Medien.
Dies betrifft insbesondere:
Ein Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand der Veröffentlichung seiner Einzelfotos sowie personenbezogenen Daten widersprechen. Ab Zugang des Widerspruchs unterbleibt die Veröffentlichung/Übermittlung und der Verein entfernt vorhandene Daten und Fotos von seiner Homepage.
In seiner Vereinszeitschrift sowie auf seiner Homepage berichtet der Verein auch über Ehrungen und Geburtstage seiner Mitglieder, sowie über die Teilnahme und die Ergebnisse an bzw. von Sportveranstaltungen. Hierbei werden Fotos von Mitgliedern und andere personenbezogene Mitgliederdaten veröffentlicht: Name, Geburtsdatum, Wohnort, Funktion im Verein. Berichte über Ehrungen nebst Fotos darf der Verein unter Meldung von Name, Funktion im Verein etc. auch an andere Print- und Telemedien sowie elektronische Medien übermitteln.
Hinweis: Im Hinblick auf Ehrungen und Geburtstage kann das betroffene Mitglied jederzeit gegenüber dem Vorstand der Veröffentlichung/Übermittlung von Einzelfotos sowie seiner personenbezogenen Daten allgemein oder für einzelne Ereignisse widersprechen.
Mitgliederlisten werden als Datei oder in gedruckter Form soweit an Vorstandsmitglieder, sonstige Funktionäre und Mitglieder herausgegeben, wie deren Funktion oder besondere Aufgabenstellung im Verband die Kenntnisnahme erfordern. Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es die Mitgliederliste zur Wahrnehmung seiner satzungsmäßigen Rechte (z. B. Minderheitenrechte) benötigt, wird ihm oder einem Treuhänder eine gedruckte Kopie der notwendigen Daten gegen die schriftliche Versicherung ausgehändigt, dass Namen, Adressen und sonstige Daten nicht zu anderen Zwecken Verwendung finden und die erhaltenen Daten, sobald deren Zweck erfüllt ist, zurückgegeben, vernichtet oder gelöscht werden.
Jedes Mitglied hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (insbesondere §§ 34 und 35) das Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, deren Empfänger und den Zweck der Speicherung sowie auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung seiner Daten. Das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten gemäß § 36 BDSG kann von jedem Mitglied zu jeder Zeit ausgeübt werden.
Eine anderweitige, über die Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecke hinausgehende Datenverarbeitung oder Nutzung (z. B. zu Werbezwecken) ist dem Verein nur erlaubt, sofern er aus gesetzlichen Gründen hierzu verpflichtet ist oder das Mitglied eingewilligt hat. Ein Datenverkauf ist nicht statthaft.